Abstinenznachweise - Fragen und Antworten
Unser FAQ-Bereich bietet Ihnen umfassende und fundierte Informationen zu Kapillarblut- und Urinscreenings sowie zur Haaranalyse im Rahmen von MPU-Abstinenznachweisen.
Wir erläutern die spezifischen Anforderungen und Prozesse für diese Arten von Proben, um Sie bei Ihrem Weg zur Wiedererlangung des Führerscheins optimal zu unterstützen.
Ist ein Abstinenznachweis bei einer MPU immer nötig?
Nein, ein Abstinenznachweis ist nicht immer nötig. Bei einer MPU wegen Drogen ist er fast immer erforderlich, aber bei einer MPU wegen Alkohol kann es je nach Fall ausreichen, das Trinkverhalten zu schildern, besonders wenn es sich um das erste Vergehen handelt. In diesem Fall empfiehlt es sich, sich eine Auskunft bei der zuständigen Prüfbehörde (MPU-Stelle) einzuholen.
Was sollten Sie zur Probenabgabe mitbringen?
Sie benötigen ein gültiges amtliches und nicht abgelaufenes Ausweisdokument wie zum Beispiel den Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder Führerschein im Original. Außerdem sollten Sie ausreichend Bargeld oder eine EC-Karte dabeihaben, um die Kosten für die Probe zu bezahlen.
Wie verläuft die Abnahme?
Zuerst melden Sie sich zur Probenabgabe an. Dabei wird geklärt, was genau untersucht werden soll, wofür die Probe benötigt wird und ob eine Kostenübernahme vorliegt. Falls ja, sollten Sie die entsprechenden Unterlagen mitbringen. Im nächsten Schritt überprüft das Personal Ihr amtliches Ausweisdokument. Anschließend zahlen Sie die Kosten für die Probe. Sobald Sie aufgerufen werden, erfolgt die Abnahme der Probe.
Wichtige Hinweise
Wenn Sie eine Urinprobe abgeben, sollten Sie etwa zwei Stunden vorher maximal 0,5 Liter Wasser trinken und auf koffeinhaltige Getränke verzichten. Bei der Abgabe von Haarproben ist darauf zu achten, dass ausreichend Haar vorhanden ist, damit die Analyse durchgeführt werden kann.
Kontakt
Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden? Gerne können sie uns per E-Mail oder auch telefonisch kontaktieren.
Abstinenzvertrag abschließen
Sie können bei uns nun auch online einen Abstinenzvertrag abschließen.
Häufige Fragen zur Materialauswahl
Es gibt drei Möglichkeiten, einen Abstinenznachweis zu erbringen: Urinscreening, Haaranalyse oder Kapillarblutscreening. Beim Urinscreening können sowohl Alkohol als auch Drogen nachgewiesen werden. Je nach gewünschtem Zeitraum sind mindestens 4 Kontrollen in 6 Monaten, mindestens 6 Kontrollen in 12 Monaten oder mindestens 7 Kontrollen in 15 Monaten erforderlich. Die Haaranalyse eignet sich ebenfalls für den Nachweis von Alkohol und Drogen. Eine Haarlänge von einem Zentimeter entspricht dabei einem Monat Abstinenz. Für den Nachweis einer einjährigen Alkoholabstinenz sind 4 Haaranalysen von je 3 cm Länge, für eine Drogenabstinenz 2 Haaranalysen von je 6 cm notwendig. Das Kapillarblutscreening wird nur für den Nachweis von Alkoholabstinenz genutzt, wobei mindestens 4 Blutproben in 6 Monaten, mindestens 6 Proben in 12 Monaten oder mindestens 7 Proben in 15 Monaten erforderlich sind.
Probenabgabe
mit Urin
Urinproben, welche ohne Vertrag abgegeben werden, werden bei der MPU nicht als Abstinenzbeleg anerkannt. Termine für einzelne Proben für z.B. Bewährungshilfe oder für Gerichte oder Ämter können nach Rücksprache vereinbart werden.
Bei einem Abstinenzbeleg von 6 Monaten sind mindestens 4 Proben zu gewinnen, bei einem Beleg über 12 Monate sind mindestens 6 Proben nötig. Bei einem Abstinenzbeleg von 15 Monaten sind mindestens 7 Proben nötig. Bitte beachten Sie, dass dies eine Mindestprobenanzahl ist und Sie auch nach der vierten bzw. sechsten Probe mit Einbestellungen zur Urinkontrolle rechnen müssen.
Selbstverständlich müssen Sie nicht immer bereitstehen. Für Abwesenheiten, bei welchen Sie nicht zur Kontrolle erscheinen können (Urlaub, Dienstreise, o. Ä.), können Sie mindestens drei Tage im Voraus Bescheid geben. Bei 6 Monaten dürfen insgesamt 28 Tage bzw. bei 12 Monaten 56 Tage nicht überschritten werden.
Sollte es die erste Probe mit einen zu niedrigen Creatinin-Wert haben, ist das kein Problem. Diese Probe ist jedoch nicht für den Abstinenzbeleg verwertbar, daher werden Sie mindestens ein weiteres Mal von uns zur Urinprobe einbestellt. Bei einer dritten Probe mit zu niedrigem Creatinin-Wert wird der Vertrag jedoch abgebrochen. Damit dies nicht vorkommt, raten wir an, dass Sie 2 Stunden vor der Probenabgabe weder Koffein zu sich nehmen, noch größere Mengen an Flüssigkeit.
Der Abschlussbericht, welchen Sie zum Beleg Ihrer Abstinenz von uns nach Vertragsauslauf erhalten, ist 6 Wochen gültig, in vielen Fällen bis zu 4 Monaten. Die Länge hängt stark von der gewählten MPU Begutachtungsstelle ab, fragen Sie dort am Besten einmal nach. Sollten Sie feststellen, dass der Zeitrahmen bis zur MPU zu lang ist, kann Ihr Abstinenzvertrag innerhalb der Laufzeit jederzeit verlängert werden.
In einem Urinkontrollprogramm ist eine Verlängerung nach Vertragsauslauf leider nicht möglich. Gerne können Sie einen weiteren Abstinenzvertrag mit einer kürzeren Laufzeit bei uns abschließen. Wir raten dazu, den Zeitraum vom Auslauf des vorhergehenden Vertrages bis zum Beginn des neuen Vertrages mit einer Haarprobe zu belegen, damit keine Lücke entsteht.
Im Normalfall sollten Sie mit ca. 1 bis 2 Wochen Bearbeitungszeit nach Probeneingang rechnen. In vielen Fällen sind wir schneller, jedoch kann es auch zu Verzögerungen kommen.
Probenabgabe
mit Haaren
Ein Vertrag ist nicht zwingend nötig. Die Haarabgabe kann auch frei mit Abständen von 3 bzw. 6 Monaten stattfinden. Allerdings empfehlen wir den Abschluss eines Abstinenzvertrages.
Bitte beachten Sie, dass die MPU-Begutachtungsstelle trotzdem einen zusammenfassenden Bericht von Ihnen erwarten kann, diesen stellen wir Ihnen gerne auf Nachfrage aus.
Die Abstinenz von 6 Monaten (bei Drogen) bzw. 3 Monaten (bei Alkohol) ist nicht zwingend ausreichend, um mit einer negativen Haarprobe zu rechnen. Es befinden sich immer Haare im Wachstumsstillstand auf dem Kopf, welche aus einem älteren Zeitraum stammen. Wir raten zu einer Abstinenz von mindestens 9 bis 12 Monaten bei Drogen bzw. 6 bis 9 Monaten bei Alkohol vor Abgabe der ersten Haarprobe an.
Bei Alkohol wird der Beleg über eine getönte, gefärbte oder gebleichte Haarprobe nicht anerkannt. Bei Drogen kann zu Beginn eine chemisch behandelte Haarprobe (getönt/gefärbt) abgegeben werden, sofern ein Urinkontrollprogramm oder eine zweite unbehandelte Haarprobe gleicher Nachweiszeit angeschlossen wird. Eine Ausnahme besteht darin wenn die Haare gebleicht sind. Diese sind auch für eine Drogenanalyse nicht zulässig.
Im Haar ist die Nachweisdauer abhängig von der untersuchten Haarlänge. Bei Alkohol dürfen maximal 3 cm untersucht werden, dies entspricht einem Nachweis von 3 Monaten, bei Drogen darf die doppelte Länge und somit auch der doppelte Zeitraum, 6 Monate, nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass sich immer Haare im Wachstumsstillstand auf dem Kopf befinden, welche aus einem älteren Zeitraum stammen. Wir raten zu einer Abstinenz von mindestens 9 bis 12 Monaten bei Drogen bzw. 6 bis 9 Monaten bei Alkohol vor Abgabe der ersten Haarprobe an.
Bei einer abgegebenen Haarprobe von 3cm mit der Untersuchung auf Alkohol empfehlen wir Ihnen circa 6 Monate abstinent zu sein. Bei einer Haarprobe von 6 cm mit der Untersuchung auf Drogen bzw. Medikamente empfehlen wir Ihnen circa 9 Monate abstinent zu sein.
Im Normalfall sollten Sie mit ca. 1 bis 2 Wochen Bearbeitungszeit nach Probeneingang rechnen. In vielen Fällen sind wir schneller, jedoch kann es auch zu Verzögerungen kommen.
Probenabgabe
mit Kapillarblut
Kapillarblutproben, welche ohne Vertrag abgegeben werden, werden bei der MPU nicht als Abstinenzbeleg anerkannt. Termine für einzelne Proben für z.B. Bewährungshilfe oder für Gerichte oder Ämter können nach Rücksprache vereinbart werden.
Bei einem Abstinenzbeleg von 6 Monaten sind mindestens 4 Proben zu gewinnen, bei einem Beleg über 12 Monate sind mindestens 6 Proben nötig. Bei einem Abstinenzbeleg von 15 Monaten sind mindesens 7 Proben nötig. Bitte beachten Sie, dass dies eine Mindestprobenanzahl ist und Sie auch nach der vierten bzw. sechsten Probe mit Einbestellungen zur Kapillarblutprobe rechnen müssen.
Selbstverständlich müssen Sie nicht immer bereitstehen. Für Abwesenheiten, bei welchen Sie nicht zur Kontrolle erscheinen können (Urlaub, Dienstreise, o. Ä.), können Sie mindestens drei Tage im Voraus Bescheid geben. Bei 6 Monaten dürfen insgesamt 28 Tage bzw. bei 12 Monaten 56 Tage nicht überschritten werden.
Der Abschlussbericht, welchen Sie zum Beleg Ihrer Abstinenz von uns nach Vertragsauslauf erhalten, ist 6 Wochen gültig, in vielen Fällen bis zu 4 Monaten. Die Länge hängt stark von der gewählten MPU Begutachtungsstelle ab, fragen Sie hier am Besten einmal nach. Sollten Sie feststellen, dass der Zeitrahmen bis zur MPU zu lang ist, kann Ihr Abstinenzvertrag innerhalb der Laufzeit jederzeit verlängert werden.
In einem Kontrollprogramm mit Kapillarblut ist eine Verlängerung nach Vertragsauslauf leider nicht möglich. Gerne können Sie einen weiteren Abstinenzvertrag mit einer kürzeren Laufzeit bei uns abschließen. Wir raten dazu, den Zeitraum vom Auslauf des vorhergehenden Vertrages bis zum Beginn des neuen Vertrags mit einer Haarprobe zu belegen, damit keine Lücke entsteht.
Im Normalfall sollten Sie mit ca. 1 bis 2 Wochen Bearbeitungszeit nach Probeneingang rechnen. In vielen Fällen sind wir schneller, jedoch kann es auch zu Verzögerungen kommen.