MPU Abstinenznachweis
in Peiting

Was muss ich tun, wenn ich die Fahrerlaubnis durch Alkohol oder Drogen am Steuer verloren habe?

Unsere Ansprechpartner beantworten alle Fragen rund um den Abstinenznachweis zur MPU. Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Ihre Ansprechpartner im Labor Krone sind für Sie da.

Sie erreichen uns unter 08861 6243
oder per E-Mail an info@arzt-peiting.de

MPU Tests am Standort Peiting

Wird im Zuge der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) von Ihnen ein Abstinenznachweis für die Wiedererteilung Ihres Führerscheins verlangt? Wir beraten Sie gerne zum Ablauf, den Kosten und Terminen in Ihrer Nähe.

Der Zeitraum und Untersuchungsumfang Ihres Abstinenzprogrammes für die MPU richtet sich nach Ihrer persönlichen Vorgeschichte, üblicherweise umfasst das Programm 6, 12 oder 15 Monate.

Der Nachweis über die Abstinenz muss aber bereits vor der Anmeldung zur MPU vorliegen – planen Sie daher schon früh Ihr Abstinenzprogramm mit uns.

Abstinenznachweise können über Urin-, Kapillarblut- oder Haarproben oder eine Kombination aus allen Proben erfolgen. Hierbei gibt es Unterschiede bei Drogen- und Alkoholnachweisen. In beiden Fällen müssen bestimmte Anforderungen an den Ablauf und die Untersuchungen erfüllt werden, die sogenannten CTU-Kriterien.

Die Anforderungen sind auch in Ihrem Abstinenzvertrag festgehalten und wir besprechen diese mit Ihnen ausführlich.

MPU Abstinenznachweis im Labor Krone

Abstinenznachweise - Fragen und Antworten

In unserem FAQ-Bereich erhalten Sie fundierte und detaillierte Auskünfte zur Haar- und Urinprobenentnahme für MPU-Abstinenznachweise.

Wir erläutern die spezifischen Anforderungen und Prozesse für diese Arten von Proben, um Sie bei Ihrem Weg zur Wiedererlangung des Führerscheins optimal zu unterstützen.

Urin

Leider werden Urinproben, welche ohne Vertrag abgegeben werden, nicht von der MPU als Abstinenzbeleg anerkannt. Einzelne Proben für z.B. Bewährungshilfe oder für Gerichte oder Ämter können nach Rücksprache vereinbart werden.

Leider werden Urinproben, welche ohne Vertrag abgegeben werden, nicht von der MPU als Abstinenzbeleg anerkannt. Einzelne Proben für z.B. Bewährungshilfe oder für Gerichte oder Ämter können nach Rücksprache vereinbart werden.

Bei einem Abstinenzbeleg von 6 Monaten sind mindestens 4 Proben zu gewinnen, bei einem Beleg über 12 Monate sind mindestens 6 Proben nötig. Bitte beachten Sie, dass dies eine Mindestprobenanzahl ist und Sie auch nach der vierten bzw. sechsten Probe mit Einbestellungen zur Urinkontrolle rechnen müssen.

Selbstverständlich müssen Sie nicht immer bereitstehen. Für Abwesenheiten, bei welchen Sie nicht zur Kontrolle erscheinen können (Urlaub, Dienstreise, o. A.), können Sie drei Tage im Voraus Bescheid geben. Bei 6 Monaten dürfen insgesamt 28 Tagen bzw. bei 12 Monaten 56 Tage nicht überschritten werden.

Haare

Ein Vertrag ist nicht zwingend nötig, aber möglich. Die Haarabgabe kann auch frei mit Abständen von 3 bzw. 6 Monaten stattfinden. Bitte beachten Sie, dass die MPU-Begutachtungsstelle trotzdem einen zusammenfassenden Bericht von Ihnen erwarten kann, diesen stellen wir Ihnen gerne auf Nachfrage aus.

Ein Vertrag ist nicht zwingend nötig, aber möglich. Die Haarabgabe kann auch frei mit Abständen von 3 bzw. 6 Monaten stattfinden. Bitte beachten Sie, dass die MPU-Begutachtungsstelle trotzdem einen zusammenfassenden Bericht von Ihnen erwarten kann, diesen stellen wir Ihnen gerne auf Nachfrage aus.

Leider ist die Abstinenz von 6 Monaten (bei Drogen) bzw. 3 Monaten (bei Alkohol) nicht zwingend ausreichend, um mit einer erfolgreichen Haarprobe zu rechnen. Es befinden sich immer Haare im Wachstumsstillstand auf dem Kopf, welche aus einem älteren Zeitraum stammen. Wir raten zu einer Abstinenz von mindestens 9 bis 12 Monaten bei Drogen bzw. 6 bis 9 Monaten bei Alkohol vor Abgabe der ersten Haarprobe an.

Bei Alkohol wird der Beleg über eine getönte, gefärbte oder gebleichte Haarprobe nicht anerkannt. Bei Drogen kann zu Beginn eine chemisch behandelte Haarprobe abgegeben werden, sofern ein Urinkontrollprogramm oder eine zweite unbehandelte Haarprobe gleicher Nachweiszeit angeschlossen wird.